Häufig gestellte Fragen zur Fachkunde im Strahlenschutz

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen

Diese Liste wird laufend erweitert.


Wer benötigt die Fachkunde im Strahlenschutz?

Der Inhaber einer Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen muss als Strahlenschutzverantwortlicher die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, es sei denn (Regelfall) er bestellte einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte (SSB) die die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.

Nach StrlSchV bzw. StrlSchG gilt:

"Es dürfen nur Personen zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben, und die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen."

Weiterhin wird die Fachkunde von allen Ärztinnen und Ärzten benötigt, die die Anwendung ionisierender Strahlen auf Menschen anordnen, also die sog. "rechtfertigende Indikation" stellen.

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Was benötige ich, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben?

Generell gilt, dass die Fachkunde im Strahlenschutz durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben wird.

Genaueres ist in den jeweiligen Fachkunde-Richtlinien (siehe unter Rechtliche Grundlagen) geregelt, je nachdem, ob Sie welche Fachkunde bzw. für den medizinischen oder technischen Bereich benötigen.

Die erforderlichen Kurse können Sie bei den Kursstätten des QSK besuchen (siehe Kursfinder).

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Wo muss ich meine Fachkunde beantragen?

In jedem Bundesland gibt es so genannte "zuständige Stellen", die für die Erteilung der Fachkunde zuständig sind. Eine Aufstellung finden Sie bei den "Strahlenschutzlinks".

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Wann muss ich meine Fachkunde aktualisieren?

Die Fachkunde muss spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Entscheidend ist das Datum der Fachkundebescheinigung.

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Gilt die vom Kursveranstalter ausgestellte Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme bundesweit?

Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt.

Die QSK-Kursstätten bieten solche anerkannten Kurse an.

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Sind Kursbescheinigungen unbegrenzt gültig?

Nein. Wenn innerhalb von 5 Jahren nach Absolvieren des bzw. der Kurse keine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle beantragt wird, verlieren die Kursbescheinigungen ihre Gültigkeit.

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Was sind "Störstrahler" und was muss ich beim Umgang mit ihnen beachten?

Störstrahler sind Geräte, bei denen Röntgenstrahlung als Nebenprodukt zur Elektronenstrahlung entsteht. Störstrahler findet man häufig in der Materialbearbeitung oder -untersuchung mit Elektronenstrahlen (z.B. Elektronenstrahl-Schweißanlagen, Elektronenstrahl-Härtungsanlagen, Raster-Elektronenmikroskope mit und ohne Röntgenanalysator, Transmissions-Elektronenmikroskope, Hochspannungsschaltröhren).

Grundsätzlich gilt: "Wer einen Störstrahler betreibt oder dessen Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung."

Wenn Sie einen Störstrahler betreiben wollen, der nicht unter die Ausnahmen fällt, also einer Genehmigung bedarf, dann sind Sie Strahlenschutzverantwortlicher und haben dabei eine Reihe von Pflichten, die im Strahlenschutzgesetz, bzw. der Strahlenschutzverordnung definiert sind. Sie können zur Wahrnehmung dieser Pflichten auch einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte bestellen. Diese müssen die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.

Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz sind in der "Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung" geregelt: neben einer geeigneten Ausbildung und praktischen Erfahrungen (Sachkunde) ist dazu die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen notwendig. Solche Kurse können Sie bei den Kursstätten des QSK besuchen!

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