Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde (Technik) nach StrlSchV für Umgang mit bauartzugelassenen Vorrichtungen

Wenn Sie einen
Genehmigungsbedürftigen Umgang mit

  • bauartzugelassenen Vorrichtungen
  • Vorrichtungen, deren Ausführung den Anforderungen der Bauartzulassung entspricht
  • nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten
oder

Anzeigebedürftigen Umgang nach § 4 Abs. 1 StrlSchV vom 30. Juni 1989 i.V.m. § 117 Abs. 7 Satz 2, 3 oder 4 StrlSchV, sofern nicht in der Fachkundegruppe S7.1 enthalten
betreiben, gehören Sie einer der Fachkundegruppen S1.x an.

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