Umschlossene radioaktive Stoffe sind
radioaktive Stoffe, die so gekapselt vorliegen, dass der
radioaktive Stoff bei üblicher betriebsgemäßer
Beanspruchung nicht austreten kann. Dadurch werden eine
Kontamination durch und eine Inkorporation von radioaktiven
Substanzen verhindert.
Offene radioaktive Stoffe sind radioaktive
Stoffe, die nicht gekapselt vorliegen - Kontaminationen und
Inkorporationen sind also prinzipiell möglich. Frei
vorliegende flüssige oder gasförmige radioaktive
Substanzen werden also den offenen radioaktiven Stoffen
zugerechnet.