Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde (Technik) nach StrlSchV für Tätigkeiten an Beschleunigern

Bei den Tätigkeiten an Beschleunigern wird nach folgenden Fachkundegruppen unterschieden:

Tätigkeit

Fachkundegruppe

Anzeigebedürftiger Betrieb von Beschleunigern

S6.1

Betrieb von genehmigungspflichtigen Beschleunigern die keiner Errichtungsgenehmigung bedürfen

S6.2

Geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von genehmigungspflichtigen Beschleunigern, die keiner Errichtungsgenehmigung bedürfen

S6.3

Errichtung und Betrieb von genehmigungspflichtigen Beschleunigern, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen

S6.4

Wenn Sie nun in der Tabelle Ihre Fachkundegruppe anklicken, erfahren Sie, welche Kursstätten einen dafür passenden Kurs anbieten.